| Warum überhaupt ein Beitrag? |
|
Entgegen verbreiteter Vorstellungen gibt es keine weltweite kirchliche „Zentralbank“. In Österreich speiste sich das kirchliche Vermögen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts vorwiegend aus Erträgen von Grundbesitzen. Kaiser Joseph II. ließ dann ab 1782 das Vermögen mehrerer Klöster, Stifte und Kirchen einziehen; aus diesem wurden die staatlichen Religionsfonds geschaffen, durch die der Klerus und wichtige Bauvorhaben finanziert wurden.
Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich planten die Nationalsozialisten, der Kirche einen Vernichtungsschlag zu versetzen – die Religionsfonds wurden ohne Entschädigung beschlagnahmt und die Kirche so zur Einhebung von Beiträgen gezwungen. Wider Erwarten wurde das neue System aber von den Gläubigen gut angenommen – nach 1945 wurde daher das Beitragssystem aktualisiert und fortgeführt.
Heute finanziert sich die katholische Kirche in Österreich über einen verpflichtenden Solidaritätsbeitrag ihrer Mitglieder. Dieser Beitrag ermöglicht es der Kirche, ihre vielfältigen religiösen und sozialen Aufgaben zu erfüllen, ohne dabei in staatliche oder private Abhängigkeiten zu geraten. Gleichzeitig ist damit eine auf die Einzelperson gerichtete Flexibilität gegeben, die eine bloße Steuer nicht erlauben würde.
|
| Warum ist der Kirchenbeitrag nicht freiwillig? |
| Mit einem rein freiwilligen Beitrag ließe sich kein Budget erstellen – die Kirche könnte damit eine Vielzahl ihrer Einrichtungen nicht mehr sicher erhalten. Es steht allen BeitragszahlerInnen jedoch frei, die Hälfte ihres Beitrags einer bestimmten Aufgabe zu widmen. |
| Kirchenbeitrag, Kirchensteuer – wo ist der Unterschied? |
|
Eine Kirchensteuer gibt es in vielen Ländern in verschiedenen Formen. Die deutsche Kirchensteuer z. Bsp. wird direkt vom Gehalt einbehalten. In Spanien und Italien wird eine "Mandatssteuer" eingehoben, die dann einer Religionsgemeinschaft oder kulturellen bzw. humanitären Zwecken gewidmet werden kann.
Der Vorteil des Kirchenbeitrags nach österreichischem Modell liegt darin, dass ein Eingehen auf die persönliche Situation der Beitragspflichtigen möglich ist – besonders in finanziell schwierigen Zeiten können wir daher angemessen reagieren. |
| Was passiert mit meinem Kirchenbeitrag? |
|
Die Kirchenbeiträge stellen in der Erzdiözese Salzburg über 80% der Einnahmen dar. Die Kirche finanziert damit
und vieles mehr. Da aber auch der Heilige Stuhl mit einem stabilen finanziellen Fundament rechnen muss, wird einmal jährlich österreichweit im Rahmen der Sonntagskollekte der „Peterspfennig“ gesammelt, der von den Diözesen auf € 872.000 aufgestockt wird.
Übrigens: Sie können 50% Ihres Kirchenbeitrags einem bestimmten Zweck widmen!
|
| Kann ich die Höhe meines Beitrags selbst bestimmen? |
| Da wir die gerechte Beteiligung aller gewährleisten wollen, ist eine selbstständige Bestimmung der Beitragshöhe nicht möglich – er beträgt im Regelfall 1,1% des steuerpflichtigen Einkommens (näheres unter "Berechnung"). Ihr Beitrag kann sich aber durch eine Reihe von Freibeträgen verringern. Er ist zudem auch bis zu einer Höhe von € 600.- steuerlich absetzbar. Mehr dazu erfahren Sie unter "Gibt es steuerliche Vorteile oder andere Ermäßigungen?" und natürlich bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle. |
| Ich bin Land- und ForstwirtIn – was gilt für mich? |
|
Bei Land- und ForstwirtInnen wird der Kirchenbeitrag auf Basis des Einheitswerts des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes berechnet, wobei Pachtflächen entsprechend berücksichtigt werden. Gepachtete Flächen werden mit ¾ des Einheitswerts gezählt, verpachtete Flächen mit ¼ des Einheitswerts. Es gelten folgende Schwellenwerte:
Jene, die im Betrieb von Eltern oder Verwandten ohne Barlohn mitarbeiten, sind mit 10% des Beitrags des Betriebsinhabers beitragspflichtig. Der Mindestbeitrag beträgt dabei € 32,-.
|
| Mahnungen, Klagen, Lohnpfändungen – wo bleibt da die Barmherzigkeit? |
|
Sowohl aufgrund der geltenden Rechtslage in Österreich als auch des kanonischen Rechts ist die Kirche berechtigt, Beiträge einzufordern. Die österreichische Bischofskonferenz hat dabei aber 1998 erklärt, dass "vor gerichtlichen Schritten der persönliche Kontakt gesucht werden" solle. Auf soziale oder wirtschaftliche Notlagen wird dabei natürlich, sofern uns diese bekannt sind, Rücksicht genommen.
Leider kommt es aber vor, dass trotz Bemühungen um Kontaktaufnahme keine Rückmeldung erfolgt oder die Zahlung des Beitrags aus uns nicht bekannten oder nicht nachvollziehbaren Gründen nicht geleistet wird. Dann ist es aus unserer Sicht auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber anderen BeitragszahlerInnen, rechtlich aktiv zu werden. In manchen Fällen bedeutet das, dass es auf dem zivilgerichtlichen Weg zu Klagen oder - in allerletzter Konsequenz - auch Lohnexekutionen kommt. Bis zur ersten Mahnklage werden aber mehrere Schritte gesetzt, in denen sich unsere MitarbeiterInnen um eine Klärung der Situation bemühen.
Wie auch bei der Bemessung des Kirchenbeitrags an sich gilt hier: Wenn Sie in einer Notlage sind, kann die Kirche nur durch Sie davon erfahren. Bitte zögern Sie nicht, unsere MitarbeiterInnen zu kontaktieren - Ihr Anliegen wird in jedem Fall streng vertraulich behandelt! |
| Header 1 |
| Content 1 |
| Header 2 |
| Content 2 |
| Header 1 |
| Content 1 |
| Header 2 |
| Content 2 |
| Header 1 |
| Content 1 |
| Header 2 |
| Content 2 |